Diese Allgemeinen Schulungs- und Leistungsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden bzw. Teilnehmer der Bildungswerkstatt-Pflege. Allen Leistungen der Bildungswerkstatt-Pflege liegen diese AGB zugrunde. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung. Grundlage aller Verträge ist die Schulungsbeschreibung / Leistungsbeschreibung bzw. das Angebot der Bildungswerkstatt-Pflege, wobei Abweichungen möglich sind. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Es gelten die in der Schulungsbeschreibung genannten Zugangsvoraussetzungen.

Den Teilnehmern der Workshops/ Seminaren werden die Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß den betreffenden Anforderungen für die Seminarziele vermittelt. Dabei werden die besonderen Erfordernisse der beruflichen Erwachsenenbildung berücksichtigt. Bei allen Bildungsmaßnahmen handelt es sich um geschlossene innerbetriebliche Schulungen.

(1) geschlossene, innerbetriebliche Schulungen

Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter, die sich für geschlossene, innerbetriebliche Schulungen interessieren müssen für eine solche Schulung ein schriftliches Angebot einholen.

(2)Stornierung von geschlossene, innerbetriebliche Schulungen durch den Kunden Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Sie ist kostenfrei, wenn sie spätestens bis 2 Monate vor dem Schulungstermin bei der Bildungswerkstatt-Pflege bekannt gegeben wird.

Für Stornierungen ab 2 Monate vor dem Schulungstermin wird eine Vorhaltezeit von 25% der Auftragssumme in Rechnung gestellt.

Bei Stornierungen bis zu einem Monat vor dem Schulungstermin werden 50% der Auftragssumme in Rechnung gestellt.

Bei Stornierungen ab 7 Tage vorher wird die volle Auftragssumme zu 100% berechnet.

Wird ein Ersatztermin vereinbart oder liegt ein wichtiger Grund vor, ist eine Stornierung kostenfrei auch wenn sie kurzfristiger als vier (4) Wochen vor Lehrgangsbeginn erfolgt.

Der Bildungswerkstatt-Pflege obliegt die Verantwortung der Schulungsdurchführung. Die Inhalte zu modifizieren und weiterzuentwickeln bleibt der Bildungswerkstatt-Pflege vorbehalten. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der lehrgangsspezifischen Zugangsvoraussetzungen. Die BildungswerkstattPflege behält sich die Überprüfung über die Zulassung zu einem Lehrgang sowie die Überprüfung der individuellen Voraussetzungen des jeweiligen Kunden vor.

Die Schulung findet in der Regel direkt beim Kunden oder in angemieteten Schulungsräumen statt. Andere als die hier aufgeführten Schulungsorte regelt der Vertrag. Wird mit dem Kunden ein anderer Schulungsort vereinbart, so trägt der Kunde die organisatorische Verantwortung für die Bereitstellung einer adäquaten Schulungsinfrastruktur, welche den Anforderungen der Bildungswerkstatt-Pflege entsprechen muss. Es findet ggf. eine entsprechende Überprüfung statt. Alternativ kann seitens der Bildungswerkstatt-Pflege organisatorische Verantwortung für die Schulungsinfrastruktur bei Lehrgängen an anderen Schulungsorten eingeschlossen werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

Die Entscheidung über die Auswahl des Schulungspersonals trifft ausschließlich die Bildungswerkstatt-Pflege unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten Tritt bei der Bildungswerkstatt-Pflege eine Betriebsunterbrechung infolge von Streik, Aussperrung oder höherer Gewalt ein, so hat der Kunde / Teilnehmer hierdurch keinen Anspruch auf Durchführung der vertraglich vereinbarten Schulungsleistung.

Bei täglich 8 Unterrichtseinheiten umfasst jede Unterrichtseinheit 45 Minuten.
Im Ausnahmefall kann dies im Schichtsystem (Früh- und Spätschicht) durchgeführt werden.
Es erfolgt in der Regel nach jeder Doppelstunde eine 15- minütige Pause, die Mittagspause umfasst 30 Minuten.
Jederzeit können abweichende Festlegungen getroffen werden.

Die Schulungsunterlagen werden ab dem 01.01.2026 ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf die Aushändigung in gedruckter Form besteht nicht. Die Unterlagen werden den Teilnehmenden in der Regel vor oder nach der Schulung über einen gesicherten Download-Link oder per EMail bereitgestellt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit der Unterlagen nach Ablauf von 14 Tagen ab Bereitstellung.

Die digitalen Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für die persönliche Nutzung durch die Teilnehmenden bestimmt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder anderweitige Nutzung – auch auszugsweise – bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Teilnehmenden entsprechend über diese Regelungen zu informieren und auf die Einhaltung der Nutzungsrechte hinzuwirken.

Die Bildungswerkstatt-Pflege garantiert weder, dass der Teilnehmer das angestrebte Lehrgangsniveau erreicht, noch dass er gegebenenfalls erforderliche Prüfungen besteht. Der Teilnehmer muss die für die Teilnahme an Prüfungen jeweils gültigen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Bei Nichterfüllung gehen die sich daraus ergebenden Nachteile zu Lasten des Kunden.

Der Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss der Schulung von der Bildungswerkstatt-Pflege ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung.

Es gelten die jeweils vertraglich vereinbarten Preise. Für erbrachte Leistungen wird die jeweils gültige Umsatzsteuer berechnet. Die Rechnungslegung erfolgt direkt an den jeweiligen Kostenträger. Der vertraglich vereinbarte Gesamtpreis ist vom Kostenträger nach Rechnungseingang innerhalb einer zweiwöchigen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen. Bankgebühren und Abwicklungsgebühren gehen zu Lasten des Kostenträgers. Näheres, insbesondere zur Zahlungsweise und zum Kostenträger regelt der entsprechende Vertrag über die Schulungsleistung. Anfallende Reisekosten, Unterbringungskosten u. ä. der Teilnehmer wird von der Bildungswerkstatt-Pflege nicht übernommen. Wird die Leistung auf Wunsch des Kunden nicht in seinen eigenen Räumen erbracht, trägt der Kunde die zusätzlich entstehenden Kosten für die Durchführung des Lehrgangs (z.B. Reisekosten, Tagegelder, Ticketkosten, Unterbringungskosten, Mietwagen, Taxi, Raum – und Frachtkosten etc.).

In Fällen höherer Gewalt wird der Kunde durch die Bildungswerkstatt-Pflege unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses informiert. Ein Schadensanspruch für den Kunden entsteht dadurch nicht.

Sollte der Dozent ausfallen und bis 24 Stunden vor Beginn der Schulung kein Ersatz gefunden werden, so bleibt eine Absage der Schulung ebenfalls vorbehalten. Sobald feststeht, dass der ausgefallene Dozent nicht ersetzt werden kann, wird der Kunde informiert. Bereits bezahlte Leistungen werden in allen Fällen der Absage umgehend zurückerstattet. Anspruch auf Schadenersatz sowie Ersatz entstandener Auslagen entsteht durch die Absage nicht. Das gilt nicht, wenn es sich um Schäden wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt oder wenn es sich um sonstige Schäden handelt, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Bildungswerkstatt-Pflege oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Bildungswerkstatt-Pflege beruhen. Weitere gegenseitige Ansprüche für den Fall der Absage durch die Bildungswerkstatt-Pflege sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine Schulung auch abzusagen, wenn die für die Durchführung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall wird der Auftraggeber spätestens 7 Tage vor dem geplanten Schulungstermin informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

Die Bildungswerkstatt-Pflege verpflichtet sich, sämtliche mit den Geschäftsaktivitäten verbundenen Daten und Dokumente vertraulich zu behandeln. Außerdem versichert die Bildungswerkstatt-Pflege, dass die überlassenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich zu den Zwecken gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu denen sie überlassen wurden. Die Bildungswerkstatt-Pflege ist berechtigt, personengebundene Daten des Teilnehmers an Unternehmen und Behörden weiterzuleiten, wenn dies zum Erreichen des Bildungsziels notwendig ist. Im Falle der Durchführung einer arbeitsmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchung, ist der zuständige Arbeitsmediziner berechtigt, die Untersuchungsergebnisse des Teilnehmers an die Bildungswerkstatt-Pflege weiterzugeben. Der Teilnehmer / Kunde verpflichtet sich, über alle geschäftlichen Verhältnisse und Vorgänge, Projekte, Unternehmungen, Preise, Geschäftsverbindungen usw., die ihm während und nach der Qualifizierung bekannt werden, unbedingt Stillschweigen zu bewahren.

Ein Kunde hat das Recht zur sofortigen Kündigung bzw. zum Abbruch einer bereits begonnenen Schulung, wenn wichtige Gründe in der Art der Durchführung oder im Inhalt der Schulung vorliegen. In diesem Fall werden die Schulungskosten zeitanteilig fällig. Bei allen innerbetrieblichen Schulungen für Unternehmen tragen diese die Verantwortung für die Versicherung ihrer Mitarbeiter gegen Krankheit und Unfall. Zusätzliche Versicherungsleistungen durch die Bildungswerkstatt-Pflege bedürfen einer besonderen Absprache und werden gesondert in Rechnung gestellt.

Sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen sind ausdrücklich der Bildungswerkstatt-Pflege vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung durch die Bildungswerkstatt-Pflege ist es Teilnehmern untersagt, diese, auch nur auszugsweise, Dritten zugänglich zu machen, sie zu übersetzen oder zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Kosten für die Beseitigung eventueller Veränderungen an Hard- oder Softwareinstallationen durch den Teilnehmer gehen zu dessen Lasten.

Der Teilnehmer / Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Maßnahme von ihm angefertigte Bildnisse, Videoaufnahmen oder Interviews, im Sinne der Bildungswerkstatt-Pflege zu Werbezwecken verbreitet und/oder veröffentlicht werden dürfen. Die Einwilligung gilt als nicht erteilt, wenn der Kunde dies der Bildungswerkstatt-Pflege spätestens 2 (zwei) Wochen nach Vertragsschluss schriftlich mitteilt.

Fürstenwalde gilt für Streitigkeiten als vereinbarter Gerichtsstand, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes, öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen Gerichtsstand hat.